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Betriebliche Altersvorsorge bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung - Im Ergebnis kein Unterschied, ob Leiharbeitnehmer vorübergehend oder dauerhaft nach Österreich überlassen werden

ArbeitsrechtAufsatzMarta J. GlowackaASoK 2014, 426 - 433 Heft 11 v. 1.11.2014

Normen: §§ 10 f AÜG; § 97 Abs 1 Z 1 und Z 22 ArbVG; § 2 Z 1 BPG; Art 8 f Rom-I-VO; RL 96/71/EG ; RL 2008/104/EG ; RL 2014/67/EU ; RL 91/383/EWG ; RL 2014/50/EU

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