Normen: § 6 Abs 1 und Abs 2 BRGO 1974; § 863 ABGB; § 9 Abs 2 und Abs 3 ArbVG; § 44 ArbVG; § 47 ArbVG
Schlagwörter:
Entgeltfortzahlung; Teilnahme; rechtswidrig einberufene; Teilversammlung; Betriebsgruppenversammlung; Teilgruppenversammlungen; Betriebsversammlung; Arbeitnehmer; betriebliche Übung; Anspruch; Dienstfreistellung; nicht ordnungsgemäße; Einberufung; Freistellungsanspruch; Betriebshauptversammlungen; Betriebsrat; Abhaltung während der Arbeitszeit;