Normen: Art 5 der RL 2000/78/EG ; § 4a Abs 1 Z 7 Wr VBO 1995; § 4b Abs 3 Wr VBO 1995; § 42 Abs 2 Z 2 und Abs 6 Wr VBO 1995
Schlagwörter:
Vertragsbedienstete; Gemeinde Wien; Kündigung; Arbeitsunfähigkeit; Behinderung; Pflegehelferin; mittelbare; Diskriminierung; beschränkte Leistungsfähigkeit; Arbeitnehmer; Arbeitgeber; Weiterbeschäftigung; andere Beschäftigung; anderer; Arbeitsplatz; außerhalb der dienstvertraglich vereinbarten Tätigkeit; Verweisungstätigkeit; gesundheitliche; Einschränkungen; Beeinträchtigungen; Krankenstände; Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie; Krankheit; Diskriminierungsverbot; Beendigung des Dienstverhältnisses; "angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderung"; Begriff; "angemessene Maßnahmen";