§ 60 Abs 1 ASVG
Im vorliegenden Fall hatte der OGH zu klären, ob ein AN nach einem gerichtlichen Vergleich Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss oder ob der AG dieses Recht aufgrund der Bestimmung des § 60 Abs 1 ASVG verwirkt habe. Zur Beurteilung der Frage erörterte das Höchstgericht, ob dem Dienstgeber ein Verschulden angelastet werden kann.