Der EuGH hatte zu beurteilen, ob eine Stellenbewerberin, welche vermutet, aufgrund eines sensiblen Merkmals bei der Jobvergabe diskriminiert worden zu sein, einen Anspruch auf Auskunft darüber hat, ob der Arbeitgeber jemand anderes eingestellt hat.
EuGH 19.4.2012, C-415/10

