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Berechnung der Wartezeit gemäß § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG

ArbeitsrechtJudikaturDr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am ASG WienASoK 2012, 78 - 79 Heft 2 v. 1.2.2012

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG; § 36 ArbVG

Im vorliegenden Beitrag wird das Urteil 8 ObA 28/11t des OGH vom 25.5.2011 dargestellt, welches sich mit dem Kündigungs- und Entlassungsschutz gemäß § 105 ArbVG befasst und untersucht, was bei der Berechnung der sechsmonatigen Wartezeit, insbesondere hinsichtlich vertretungsbefugter Organe und leitender Angestellter, zu beachten ist.

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