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Beweis des Zugangs eines Telefax

ArbeitsrechtJudikaturDr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am ASG WienASoK 2012, 79 - 80 Heft 2 v. 1.2.2012

§ 862a ABGB

Im vorliegenden Beitrag wird das Urteil 9 ObA 51/10f des OGH vom 30.3.2011 dargestellt, welches sich mit der Gefahrtragung und der Verteilung der Beweislast bei der Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbestätigungen per Telefax befasst.

OGH 30.3.2011, 9 ObA 51/10f

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