Zusammenfassung: Die Autorin stellt die Neuerungen im Hinblick auf die Förderungskriterien für die AMS-Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen vor, die seit 1.9.2009 in Form eines pauschalierten Ersatzes des Dienstgeberanteiles zur Sozialversicherung bewilligt werden, und die sich mit 11. 7. 2011 deutlich verändert haben. Durch die Neuerungen wurde beispielsweise der bisherige Anwendungsbereich der Förderung für Dienstverhältnisse, die ab dem 11. 7. 2011 neu begründet werden, erheblich erweitert. Blasl geht auf die wesentlichsten Änderungen und die neuen Förderungsvoraussetzungen ein.