Zusammenfassung: Der Autor geht auf die Folgen der EU-Dienstleistungsrichtlinie ein, die das Ziel eines funktionierenden Dienstleistungsmarktes in der Europäischen Union verfolgt. Die Mitgliedstaaten sind hierbei aufgerufen, an Stelle des EuGH, der bisher federführend für die Rechtsfortentwicklung in diesem Bereich beigetragen hat, etwaige Probleme und Hindernisse beim Arbeiten über die Grenze hinweg zu beseitigen. Für die praktische Umsetzung wurden durch die Richtlinie die sog. einheitlichen Ansprechpartnern (EAP) geschaffen, die hierbei eine zentrale Rolle einnehmen werden. Der Beitrag stellt das Konzept dieser EAP vor und gibt einen Überblick über die Aufgaben und Tätigkeitsbereiche dieser Partner.