Zusammenfassung: Der OGH beschäftigte sich u.a. mit einem schadenersatzrechtlichen Feststellungsbegehren im Hinblick auf die Haftung zwischen Arbeitskollegen und mit der Geltendmachung dieses Begehrens im Fall eines Konkurses.
Rechtsgrundlagen: § 228 ZPO; § 16 KO; § 14 Abs 1 KO