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Defektes Tonbandgerät: Wer kommt für den Schaden auf?

ArbeitsrechtJudikaturMag. Sebastian Zankel, PersonalmanagementASoK 2011, 351 - 355 Heft 9 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Konsequenzen einer neuerlichen Zeugeneinvernahme, die aufgrund eines offenkundigen Materialversagens eines defekten Tonbandgeräts notwendig geworden ist. Zankel prüft dabei, ob den betroffenen Parteien Ansprüche im Hinblick auf den Ersatz der Kosten für die Rechtsvertretung unter dem Titel der Amtshaftung zustehen oder ob diese beim Hersteller des Geräts geltend gemacht werden können.

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