§ 519 Abs 1 ZPO
Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung wendet sich der OGH dem Rechtsmittel gegen einen Beschluss, der eine Berufungsbeantwortung als verspätet zurückweist, zu. Ist dieser nach § 519 Abs 1 Z 1 analog bekämpfbar?
§ 519 Abs 1 ZPO
Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung wendet sich der OGH dem Rechtsmittel gegen einen Beschluss, der eine Berufungsbeantwortung als verspätet zurückweist, zu. Ist dieser nach § 519 Abs 1 Z 1 analog bekämpfbar?