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Kneifen in die Nase ist keine sexuelle Belästigung

ArbeitsrechtJudikaturBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am BG Graz Ost, Lehrbeauftragte an der WU WienASoK 2011, 205 Heft 5 v. 1.5.2011

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG

In verfahrensgegenständlicher Sache stellt die erkennende Instanz eindeutig klar, dass Nasenkneifen keine Tätigkeit ist, die als sexuelle Belästigung zu werten ist.

OGH 29.9.2010, 9 ObA 13/10t

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