§ 82 lit f GewO 1859
In vorliegender Sache hatte sich das erkennende Gericht mit der Frage zu befassen, ob die Weigerung eines ehemaligen Lehrlings und nunmehrigen Arbeitnehmers, eine Karenzierungserklärung aufgrund des freiwilligen Berufsschulbesuchs in der Behaltefrist zu unterzeichnen, einen Entlassungstatbestand verwirklicht.