§ 879 ABGB; § 1152 ABGB
Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich das erkennende Gericht mit der fristwahrenden Einforderung der Abgeltung von Überstunden eines Arbeitnehmers, der seine Zeit frei einteilen konnte und eine Pauschalabgeltung erhielt, zu befassen.