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Entlassung wegen beharrlicher Pflichtvernachlässigung i. S. d. § 82 lit. f Tatbestand 2 GewO 1859

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am BG Graz Ost, Lehrbeauftragte an der WU WienASoK 2011, 167 - 168 Heft 4 v. 1.4.2011

§ 82 GewO

Im Rahmen seiner Entscheidung hatte sich der OGH mit dem Entlassungsgrund der beharrlichen Pflichtenverletzung zu befassen. Wird dieser verwirklicht, wenn sich ein Arbeitnehmer dem eindeutigen Verbot, einen bestimmten Computer zu nutzen, widersetzt?

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