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Unwirksame Zustimmung des Betriebsrates gem. § 105 Abs. 2 ArbVG

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am BG Graz-Ost, Lehrbeauftragte an der WU WienASoK 2011, 128 Heft 3 v. 1.3.2011

§ 105 Abs 1 ArbVG; § 105 Abs 2 ArbVG

In gegenständlicher Entscheidung stellte sich die Frage, ob eine nach § 105 ArbVG wirksame Stellungnahme des Betriebsrates vorliegt, wenn der Betriebsratsvorsitzende im Beisein eines Personalsachbearbeiters spontan seine Zustimmung zur Kündigungsabsicht eines Arbeitnehmers erklärt.

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