§ 105 Abs 1 ArbVG; § 105 Abs 2 ArbVG
In gegenständlicher Entscheidung stellte sich die Frage, ob eine nach § 105 ArbVG wirksame Stellungnahme des Betriebsrates vorliegt, wenn der Betriebsratsvorsitzende im Beisein eines Personalsachbearbeiters spontan seine Zustimmung zur Kündigungsabsicht eines Arbeitnehmers erklärt.