Eine kollektivvertragliche Regelung, wonach bei Erreichung des Rentenalters von 65 Jahren das Arbeitsverhältnis automatisch beendet wird, verstößt nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung
Aus der aktuellen RechtsprechungSozialpolitikBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am BG Gleisdorf, Lehrbeauftragte an der WU WienASoK 2011, 79 Heft 2 v. 1.2.2011