Art 3 Abs 1 Buchst c der RL 76/207/EWG
In vorliegender Sache war eine nationale Regelung, die es Arbeitgebern erlaubt, Arbeitnehmer bei Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters zu kündigen, auf dem gemeinschaftsrechtlichen Prüfstand.
Art 3 Abs 1 Buchst c der RL 76/207/EWG
In vorliegender Sache war eine nationale Regelung, die es Arbeitgebern erlaubt, Arbeitnehmer bei Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters zu kündigen, auf dem gemeinschaftsrechtlichen Prüfstand.