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Ablehnung von Laienrichtern der Kammer für Arbeiter und Angestellte gem. § 20 Z 4 JN

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am BG GleisdorfASoK 2010, 232 Heft 6 v. 1.6.2010

§ 20 Z 4 JN; § 7 AKG

Der OGH befand in gegenständlicher Entscheidung, ob eine Laienrichterin der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark von der Ausübung des Richteramtes auszuschließen war aufgrund des Umstands, dass die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark, Arbeitgeberin der Laienrichterin, für den klagenden Arbeitnehmer einen Rechtsvertreter bestellte.

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