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Relevanz der fehlenden beschlussmäßigen Zulassung nach § 40 Abs. 2 Z 4 ASGG

Aus der akuellen RechtsprechungGerichtsorganisationBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am BG GleisdorfASoK 2010, 232 Heft 6 v. 1.6.2010

§ 40 Abs 2 Z 4 ASGG

In gegenständlicher Entscheidung hatte sich der OGH ua mit der Frage zu befassen, ob die Unterlassung einer Beschlussfassung gem. § 40 Abs 2 Z 4 ASGG betreffend die zur Vertretung geeignete Personen einen amtswegig wahrzunehmenden Nichtigkeitsgrund darstellt.

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