§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Mit vorliegendem Erkenntnis geht der OGH auf Fragen des Sozialvergleichs ein. Wie ist vorzugehen, um das Ausmaß der sozialen Härte gegenüber Gekündigten zu bestimmen? Welche Kriterien sind im konkreten Fall ausschlaggebend?
§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Mit vorliegendem Erkenntnis geht der OGH auf Fragen des Sozialvergleichs ein. Wie ist vorzugehen, um das Ausmaß der sozialen Härte gegenüber Gekündigten zu bestimmen? Welche Kriterien sind im konkreten Fall ausschlaggebend?