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Durch Karenz unterbrochene Beschäftigungszeiten sind für die Ermittlung der Beschäftigungsdauer gem. § 23a AngG zu berücksichtigen

Aus der aktuellen RechtsprechungArbeitsrechtBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am BG Gleisdorf, Lehrbeauftragte an der WU WienASoK 2010, 430 - 431 Heft 11 v. 1.11.2010

§ 23a AngG; § 23 AngG

Hier wurden Fragen iZm der Ermittlung der Beschäftigungsdauer für den Abfertigungsanspruch und der Nichtberücksichtigung der Zeiten einer Mutterschaftskarenz behandelt.

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