§ 23 Abs 1 AngG; § 36 Abs 2 AngG
Mit seinem Erkenntnis stellt der Gerichtshof klar, dass die Berechnung der Entgeltgrenze bei Konkurrenzklauseln ident mit der wortgleich gefassten Bestimmung für die Berechnung der Abfertigung gem. § 23 Abs 1 AngG zu verstehen ist.
OGH 11.5.2010, 9 ObA 154/09a