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Entgeltgrenze gem. § 36 Abs. 2 AngG

Aus der aktuellen RechtsprechungArbeitsrechtBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am BG Gleisdorf, Lehrbeauftragte an der WU WienASoK 2010, 431 Heft 11 v. 1.11.2010

§ 23 Abs 1 AngG; § 36 Abs 2 AngG

Mit seinem Erkenntnis stellt der Gerichtshof klar, dass die Berechnung der Entgeltgrenze bei Konkurrenzklauseln ident mit der wortgleich gefassten Bestimmung für die Berechnung der Abfertigung gem. § 23 Abs 1 AngG zu verstehen ist.

OGH 11.5.2010, 9 ObA 154/09a

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