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Keine mittelbare Mitgliedschaft eines Mitgliedes eines Tagesmütterverbandes bei der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe

Aus der aktuellen RechtsprechungArbeitsrechtBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am BG Gleisdorf, Lehrbeauftragte an der WU WienASoK 2010, 432 Heft 11 v. 1.11.2010

§ 8 ArbVG

In verfahrensgegenständlicher Sache stellt der OGH eindeutig fest, dass eine Mitgliedschaft in einer freiwilligen Berufsvereinigung ausschließlich durch eine Beitrittserklärung erfolgen kann, sofern keine anderslautende Bestimmung in der Satzung diesem Grundsatz zuwiderläuft.

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