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Insolvenzentgeltsicherung: Fristenlauf während des Beschäftigungsverbotes

ArbeitsrechtASoK 2008, 10 Heft 1 v. 1.1.2008

§ 3a Abs 1 IESG

Eine Arbeitnehmerin, die dem Beschäftigungsverbot des MSchG unterliegt, ist wie jeder Arbeitnehmer auch zur Einklagung offener Entgeltforderungen gegen den Arbeitgeber innerhalb von sechs Monaten legitimiert.

OGH 18.4.2007, 8 ObS 13/06d; OGH 18.4.2007, 8 ObS 5/07d

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