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OGH: Einvernehmliche Auflösung bei Unkenntnis der Schwangerschaft auf Initiative der Arbeitnehmerin

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEDITH MARHOLD-WEINMEIERASoK 2007, 283 Heft 7 v. 1.7.2007

§ 3 MuttSchG; § 10 Abs 2 MuttSchG; § 7 MuttSchG; § 10a MuttSchG

Der OGH erläutert, dass eine in Unkenntnis der Schwangerschaft vorgenommene einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei unmittelbarer Information des Arbeitgebers und Überbringung einer Bestätigung keine Rechtsgültigkeit entfaltet. Es erfolgt eine Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses nach § 10a MuttSchG.

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