§ 2 Abs 1 ArbAbfG; § 23 Abs 7 AngG; § 82a lit a GewO 1859
Unter der Voraussetzung der klaren Erkennbarkeit eines Austrittsgrundes steht auch bei Selbstkündigung ein Abfertigungsanspruch zu.
OGH 2.3.2007, 9 ObA 23/07h
§ 2 Abs 1 ArbAbfG; § 23 Abs 7 AngG; § 82a lit a GewO 1859
Unter der Voraussetzung der klaren Erkennbarkeit eines Austrittsgrundes steht auch bei Selbstkündigung ein Abfertigungsanspruch zu.
OGH 2.3.2007, 9 ObA 23/07h