Zusammenfassung: Der Autor nimmt das im Regierungsprogramm dargelegte Vorhaben zur Implementierung eines einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs zum Anlass, um die Unterschiede bei den Kündigungsfristen- und -terminen, den Krankenstandsregelugen, den Dienstverhinderungsgründen, dem Betriebsrat und dem Entlassungsrecht für Arbeiter und Angestellte einander vergleichend gegenüberzustellen und auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu überprüfen. Resümierend erachtet Rauch eine Harmonisierung in Teilbereichen für durchaus sinnbringend.