Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Abänderung des Urlaubsjahres in einem Kollektivvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag und konkretisiert die Rechtslage im Fall von Abweichungen zwischen dem Arbeits- und Urlaubsjahr. In diesem Zusammenhang nimmt Gerhartl auch zur Bemessung der Wartezeit Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 UrlG; § 2 Abs 4 UrlG