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OGH: Betriebsratswahlrecht für ausgegliederte Beamte  

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2007, 159 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 36 ArbVG

Auch die in ausgegliederten Rechtsträgern tätige Beamte und Vertragsbedienstete sind als Arbeitnehmer iSd § 36 ArbVG zu qualifizieren.

OGH 12.06.2006, 9 ObA 121/05t

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