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OGH: Unfallversicherungsschutz auf Dienstreisen  

Aus der akuellen RechtsprechungSozialversicherungsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2007, 158 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 175 Abs 1 ASVG; § 176 Abs 1 Z 2 ASVG; § 176 Abs 4 ASVG

Schäden, die bei fehlgeschlagenen Rettungsversuchen in der Wartezeit auf den Heimflug von einer Dienstreise eintreten, sind nicht vom Schutzbereich des Unfallversicherungsrechts umfasst. Der örtliche Anwendungsbereich der " Lebensretterregelung" des § 176 Abs 1 Z 2 ASVG erstreckt sich nur auf Nachbarstaaten.

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