§ 76 ArbVG; § 4 Abs 2 UrlG; § 9 Abs 1 ARG; § 5 ARG
Sofern im Rahmen einer Nachtschichtarbeit keine " Hineinarbeit" in die Feiertagsruhe erfolgt, besteht auch für die Einrechnung des Feiertagsarbeitsentgelts im Urlaubsfall keine Veranlassung.
OGH 04.05.2006, 9 ObA 60/05x