§ 10 MSchG; § 10a MSchG; § 15 Abs 4 MSchG
Die sofortige Information des Arbeitgebers bezüglich der Schwangerschaft hat den Wegfall des einvernehmlich - in Unkenntnis der Schwangerschaft festgelegten - Kündigungstermins zur Folge.
§ 10 MSchG; § 10a MSchG; § 15 Abs 4 MSchG
Die sofortige Information des Arbeitgebers bezüglich der Schwangerschaft hat den Wegfall des einvernehmlich - in Unkenntnis der Schwangerschaft festgelegten - Kündigungstermins zur Folge.