§ 45 Abs 3 oö KAG
Der VwGH konkretisiert die Aufklärungspflichten bei der Beantragung der Aufnahme in der Sonderklasse durch einen Spitalspatienten und erläutert, dass eine unzureichende Aufklärung die Vorschreibung des Ärztehonorars ausschließt.
VwGH 18.12.2006, 2003/11/0267