§ 31 DO.A; § 32 DO.A; § 33 DO.A; § 20 AngG; § 27 AngG; § 29 AngG; § 3 Abs 2 ArbVG
Die einseitige Ruhestandsversetzung eines unkündbaren Angestellten bewirkt die Umstellung in den Status der Kündbarkeit und erfordert die Durchführung eines Günstigkeitsvergleichs.