§ 7 Abs 6 AlVG; § 5 AuslBG; § 3 Abs 1 Beschluss 3/30 vom 19.09.1980
Ein Asylwerber mit Beschäftigungsbewilligung kann nicht unter die Ausschlussbestimmung des § 7 Abs 6 AlVG subsumiert werden und hat deshalb Anspruch auf Notstandshilfe.
VwGH 07.09.2005, 2005/08/0019