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OGH 08.09.2005, 8 ObA 32/05x

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2006, 239 - 240 Heft 6 v. 1.6.2006

§ 126 Abs 9 Vorarlberger GBedG; § 20 Vorarlberger KindergartenG

Der OGH nimmt zur Begründung einer Teilzeitbeschäftigung iSd § 126 Abs 9 Vorarlberger GBedG Stellung und erläutert, dass die Festlegung einer Entgeltminderung als Gegenleistung für die arbeitsfreien Tage während der Sommerferien einer Kindergärtnerin keine Rechtsgültigkeit entfaltet.

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