§ 10 Abs 2 MSchG
Der OGH nimmt zur rechtzeitigen Anzeige der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin nach bereits erfolgter Kündigung Stellung und erläutert, ob der Krankenstand der Arbeitnehmerin als tauglicher Hinderungsgrund zur rechtzeitigen Mitteilung der Schwangerschaft qualifiziert werden kann.