§ 9 Abs 3 ArbVG
Der OGH nimmt zur Auflösung der Kollision mehrerer Kollektivverträge in einem sogenannten Mischbetrieb mit einem nicht kollektivvertragsunterworfenen Betriebsbereich Stellung und spricht sich gegen eine analoge Zugrundelegung des § 9 Abs 3 ArbVG aus.