§ 9 Abs 3 ArbVG
Der OGH nimmt zur Auflösung der Kollision mehrerer Kollektivverträge in einem sogenannten Mischbetrieb mit einem nicht kollektivvertragsunterworfenen Betriebsbereich Stellung, bestätigt die Zugrundelegung des Kollektivvertrags des untergeordneten Betriebsbereichs auf den gesamten Mischbetrieb und spricht sich gegen eine analoge Zugrundelegung des § 9 Abs 3 ArbVG aus.