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OGH 05.11.2003, 9 ObA 85/03w

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2004, 294 - 295 Heft 8 v. 1.8.2004

§ 82 a lit a GewO 1859; § 1 Abs 1 ArbeiterabfertigungsG; § 23 AngG

Der OGH nimmt zur rechtzeitigen Geltendmachung des Austrittsgrundes der Gesundheitsgefährdung Stellung und erläutert, dass dem Arbeitgeber das Anbieten einer Ersatzarbeitsstelle ermöglicht werden muss. Weiters erörtert er, dass der Abfertigungsanspruch des Dienstnehmers erhalten bleibt, auch wenn dieser eine Kündigung unter Bezugnahme auf den Auflösungsgrund und keine Austrittserklärung geltend macht.

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