§ 82 a lit c GewO
Der OGH erörtert, dass die Anstiftung zu rechtswidrigen Verhaltensweisen durch den Arbeitgeber den vorzeitigen Austritt aus dem Arbeitsvertrag rechtfertigt.
OGH 07.08.2003, 8 ObA 64/03z
§ 82 a lit c GewO
Der OGH erörtert, dass die Anstiftung zu rechtswidrigen Verhaltensweisen durch den Arbeitgeber den vorzeitigen Austritt aus dem Arbeitsvertrag rechtfertigt.
OGH 07.08.2003, 8 ObA 64/03z