Zusammenfassung: Der Autor gibt eine Übersicht über die Übergangsbestimmungen, die für die Beschäftigung von Angehörigen der neuen EU-Beitrittsländer noch bis 2011 bestehen und erläutert, dass die Bürger dieser neuen Mitgliedsstaaten im Regelfall bis zum Ablauf bzw der Aufhebung dieser Übergangsregelungen vom Anwendungsbereich des österreichischen Ausländerbeschäftigungsrechts umfasst sind.