§ 213a ASVG; § 18 Abs 6 AAV
Aus der Missachtung von Unfallverhinderungsbestimmungen allein kann noch nicht auf das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit geschlossen werden.
OGH 01.07.2003, 10 ObS 174/03s
§ 213a ASVG; § 18 Abs 6 AAV
Aus der Missachtung von Unfallverhinderungsbestimmungen allein kann noch nicht auf das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit geschlossen werden.
OGH 01.07.2003, 10 ObS 174/03s