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OGH 18.12.2002, 9 ObA 104/02p

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2004, 30 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 12 Abs 5 KollV Industrie; § 25 KO; § 16 AngG

Die Verpflichtung zur anteilsmäßigen Rückerstattung von Sonderzahlungen zB für Fälle des vorzeitigen Austritts des Arbeitnehmers kann zulässigerweise in einem Kollektivvertrag festgelegt werden.

OGH 18.12.2002, 9 ObA 104/02p

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