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OGH 23.04.2003, 9 ObA 246/02w

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2004, 30 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 43 Dienst- und BesoldungsO für die Angestellten Österreichischer Privatbahnen

Für bereits im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Dienst- und Besoldungsordnung unkündbare Dienstnehmer der österreichische Privatbahnen ist das Entlassungsrecht der Dienst- und Besoldungsordnung vom 01.03.1999 maßgeblich.

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