§ 15 Abs 3 lit c BAG; Art IX Abs 6 KollV für Arbeiter im Eisen und Metall verarbeitenden Gewerbe
Eine höhere Lehrlingsentschädigung steht auch dann nicht zu, wenn der Lehrling die Aufstiegsprüfung für das nächste Berufsschuljahr noch vor Beendigung des folgenden Lehrjahres erfolgreich absolvierte.