§ 25 des Kollektivvertrages für Angestellte der Elektrizitätsversorgungsunternhmen Österreichs; § 25a Abs 3 des Kollektivvertrages für Angestellte der Elektrizitätsversorgungsunternhmen Österreichs; § 1152 ABGB
Der OGH setzte sich mit der Rufbereitschaft bei einem Angestellten eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens auseinander. Weiters prüft er, ob und wann ihm eine Entlohnung gemäß § 25 Abs 3 KV für Angestellte der Elektrizitätsversorgungsunternehmens Österreichs zusteht.