§ 23 AngG; § 6 des KV für Angestellte der Versicherungsunternehmen-Außendienst (KVA)
Auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Vrsicherungsangestellten im Außendienst zu leistende Folgeprovisionen müssen bei der Bemessung des Abfertigungsanspruchs berücksichtigt werden.
OGH 17.04.2002, 9 ObA 91/02a